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Der Eifelturm darf Nachts beundert werden, nicht jedoch fotografiert und die Fotos ins Netz gestellt werden.
Seine Beleuchtung ist urheberrechtlich geschützt, daher darf man Nachtfotos von ihm nicht ohne Genehmigung veröffentlichen!
Fotografieren von Häusern oder Kunstwerken bringt immer mal wieder juristischer Ärger, nicht nur in Paris.
:Auch andere Sehenswürdigkeiten auf der Welt, etwa dem Atomium in Brüssel oder Bauten des Architekten Le Corbusier dürfen nicht fotografiert werden und die Fotos einfach öffentlich verwendet werden.
In Deutschland gilt die sogenannte Panoramafreiheit, man darf die "äußere Ansicht" von Gebäuden auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers fotografieren und veröffentlichen, wobei man an einem öffentlich frei zugänglichen Punkt stehen muß, also etwa auf der Straße davor, nicht jedoch in einer Wohnung im Haus gegenüber.
Dies gilt jedoch nur für dauerhaft an öffentlichen Plätzen befindliche Werke, vorübergehende Installation, wie etwa der "Verhüllte Reichstag" von Christo und Jeanne-Claude ist urheberrechtlich geschützt!
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