HU und die Geltung im Inland

Ausreise und Einreise nach Deutschland ( Geltung im Inland )

Für in Deutschland zugelassene Kfz wird zwei Monate nach fälliger HU ein Bussgeld von 15 € fällig, im Zeitraum zwischen 4 und 8 Monaten 25 €, bei mehr als acht Monaten 60 € und ein Punkt in Flensburg.

Gerät man also in eine Kontrolle bei der Ausreise vor der Grenze oder der Einreise wird zunächst einmal so verfahren.

Nur wenn man glaubhaft belegen kann, dass man unverschuldet nach einem längerem Auslandsaufenthalt keine HU machen lassen konnte, bleibt man Straffrei. Wer also durch Quittungen möglichst mit “Karte” bezahlt unwiederlegbar beweisen kann, dass er z.B. 6 Monate im Ausland war und am Samstagabend nach Deutschland eingereist ist, wird vor Montag kein Bussgeld bezahlen müssen, wenn er ohne gültige HU in Deutschland unterwegs ist.

Märchenerzähler die berichten, man müsse nur eine Anmeldung zur HU mit sich führen träumen offenbar mit offenen Augen.

Denn dies entscheiden die Behörden ( die Polizei ) vor Ort, es gibt weder eine Pflicht die erst beste Prüfstelle anzufahren, noch das Recht “bis Berlin” durch zufahren um dort die HU zu machen.

Sowohl eine ausländische HU, als auch ein Termin am nächsten Tag bei einer Prüfstelle können glaubhaft machen, dass man unverschuldet die deutsche HU überschritten hat. Letztlich kann man aber die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen.

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